Allgemein:
Ebert
& Kolb BRUNNENBAU ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website
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diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, ausser, wenn
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oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von Ebert &
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Brunnenbau:
Aufgrund
der immer wieder veränderlichen geologischen Situation kann eine
Garantie, dass die Massen bzw. Leistungen eines Angebotes bei Durchführung
der Arbeiten unverändert bleiben nicht gegeben werden. Auch das
Nichtvorhandensein von Lehm kann nicht 100%-ig garantiert werden.
Ein
Erfolg der Arbeiten im Rahmen eines Angebotes kann daher nicht garantiert
werden.
Die
Meter-, Stück- und Stundenangaben sind deshalb immer vorläufig geschätzt.
Die
Durchführung der o.g. Brunnenbauleistungen wird letztendlich nach der
tatsächlich erbrachten Leistung verrechnet. Das überschüssige Bohrgut (ca.
2 Schubkarren) können wir leider nicht mitnehmen.
Für
unser Angebot setzen wir voraus, dass sich die Baustelle auf nahezu ebenem
Gelände befindet, für unsere Bohrgeräte gut zugänglich und befahrbar ist und
dass genügend Arbeitsraum zur Verfügung steht.
Die
Überprüfung der Bohransatzpunkte hinsichtlich darunter verlegter Kabel,
Rohrleitungen usw. ist Aufgabe des Auftraggebers. Sollten dennoch
unerwartete Hindernisse, wie Kabel, Rohrleitungen, Bauwerksreste usw.
angetroffen werden, so trägt der Auftraggeber die anfallenden Kosten z.B.
für die Reparatur der beschädigten Kabel oder Rohrleitungen sowie die
eventuell daraus entstehenden Folgekosten.
Für
Flur- und Geländeschäden können wir keine Haftung übernehmen.
Wir
gehen davon aus, dass das bei den Bohrarbeiten und beim Pumpversuch
geförderte Wasser in unmittelbarer Nähe der Bohrung in einen Kanal oder
Vorfluter eingeleitet oder versickert werden kann, ohne dass uns dadurch
Kosten in Form von z.B. Einleitgebühren entstehen.
Die
Nutzung des Brunnens zur Brauchwasserversorgung des Hauses kann über
verschieden Drucksteuersysteme und die "dritte" Leitung
(Brauchwasserinstallation), wie bei Regenwasserzisternen, geregelt werden.
Brunnenbohrungen
sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten bei der zuständigen
Unteren Wasserbehörde (Landratsamt oder Stadt) anzuzeigen (Bohranzeige).
Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie.
Impressum
Ebert & Kolb Brunnenbau
Obernheimweg 5
D-63743 Aschaffenburg - Obernau
Postanschrift:
Obernheimweg 5
D-63743 Aschaffenburg

Die Geschäftsleitung: Alleiniger Inhaber (seit 01.01.2018) Reinhard Kolb
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE209155263
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